Wer darf sich die Eier eines ausgemähten Fasanengeleges aneignen?

A

der Spaziergänger, der es findet

B

der Eigentümer des Feldes, auf dem sich das Gelege befindet

C

der Jagdausübungsberechtigte

D

der Nutzungsberechtigte auf den gepachteten Grundflächen