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Einem Jagdgast, der eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers zur auf einen hat, kommt beim Abendansitz, 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, eine Katze vor. Darf er sie ?


Nein, der Jagdgast darf die Katze nicht . In Hessen darf auch ein Jagdgast den ausüben. Allerdings muss der Revierinhaber diese Erlaubnis schriftlich erteilen.

Auf jagende Katzen darf in Hessen der unter Einhaltung folgender Entfernungen ausgeübt werden:

  • 500 Meter Entfernung zur nächsten Ansiedlung
  • 300 Meter Entfernung zur nächsten Ansiedlung vom 1. März bis 31. August