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Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes?
A
wer mehr als zehn Leistungsnadeln geschossen hat.
B
wer die Sachkundeprüfung bestanden hat.
C
wer länger als zwölf Monate Mitglied in einem Schießsportverein ist.
Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes?
wer mehr als zehn Leistungsnadeln geschossen hat.
wer die Sachkundeprüfung bestanden hat.
wer länger als zwölf Monate Mitglied in einem Schießsportverein ist.