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Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?
A
der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
B
Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist
C
Fallen für den Totfang müssen mittags und abends kontrolliert werden