Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?

A

der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang

B

Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist

C

Fallen für den Totfang müssen mittags und abends kontrolliert werden