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Für welche im Zusammenhang mit der Jagd stehenden Handlungen bedarf es keines Jagdscheines?
A
für Treiber- und Trägerdienste
B
für das Töten eines krank geschossenen Wildtieres
C
für das aus der Decke schlagen eines Rehbocks
Für welche im Zusammenhang mit der Jagd stehenden Handlungen bedarf es keines Jagdscheines?
für Treiber- und Trägerdienste
für das Töten eines krank geschossenen Wildtieres
für das aus der Decke schlagen eines Rehbocks