Wer ist für die Vergabe der Jagd in einem Gemeinschaftsjagdbezirk verantwortlich?
Die Vergabe erfolgt durch den Bürgermeister der jeweiligen Kommune als Vertreter der Grundbesitzer.
Die Vergabe der Jagd erfolgt durch die Jagdgenossenschaft.
Die Vergabe erfolgt durch die zuständige Untere Jagdbehörde im Namen des Landes.
Die Vergabe erfolgt ausschließlich durch den größten Grundeigentümer des Bezirks.