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Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?
A
der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben
B
der Sammler bedarf neben der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins
C
der Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins
D
der Sammler bedarf zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Waldbehörde zum Betreten des Waldes
E
der Sammler bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis