Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?

A

der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben

B

der Sammler bedarf neben der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins

C

der Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins

D

der Sammler bedarf zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Waldbehörde zum Betreten des Waldes

E

der Sammler bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis