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Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?
A
ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
B
ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
C
der Revierinhaber ist zwar verpflichtet, den Abschussplan zu erfüllen. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Abschussplans hat aber grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen