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Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
A
ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
B
ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.
C
nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.