Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?

A

ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.

B

ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.

C

nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.