Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?
die Berufsgenossenschaft
der Revierinhaber
die Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes
die Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers