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Wie viele Personen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer bejagbaren Fläche von 200 ha die Jagd ständig ausüben?
AchtungIn der Frage geht es um einen Eigenjagdbezirk und nicht um einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist Anzahl an Pächtern meistens begrenzt. Die Anzahl hängt ab von der Größe des Jagdbezirks. Entgeltliche Jagderlaubnisscheine zählen dabei wie Pächter.
Für Eigenjagdbezirke gilt diese Begrenzung in den meisten Bundesländern nicht, aber in Hessen schon. 🙈
In einem Eigenjagdbezirk bis zu 150 Hektar dürfen nicht mehr als zwei Personen jagdausübungsberechtigt sein. Für größere Eigenjagdbezirke kann je angefangene 75 Hektar eine weitere Person jagdausübungsberechtigt sein. (§ 6 I HJagdG - Eigenjagdbezirke)