Unter welcher Voraussetzung darf ein wildernder Hund in Hessen im Jagdbezirk erlegt werden?
Er muss sich in einer Entfernung von mindestens 500 Metern zum nächsten Wohngebäude befinden.
Er muss zuvor mindestens zweimal nachweislich beim Reißen von Wild beobachtet worden sein.
Er darf keine gültige Hundesteuermarke tragen und muss seit über 24 Stunden herrenlos sein.
Er muss beim Nachstellen von Wild außerhalb der Einwirkung einer Begleitperson angetroffen werden.