Darf ein Jagdscheininhaber in Hessen Nachtsichttechnik (Nachtzielvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräte) auf seiner Waffe zur Bejagung von Schwarzwild ausnahmsweise benutzen?

A

ja, sofern in diesen keine künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder sie anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind.

B

ja, aber nur im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des zuständigen Landesjagdverbandes

C

nein