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Darf ein Jagdscheininhaber in Hessen Nachtsichttechnik (Nachtzielvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräte) auf seiner Waffe zur Bejagung von Schwarzwild ausnahmsweise benutzen?
A
ja, sofern in diesen keine künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder sie anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind.
B
ja, aber nur im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des zuständigen Landesjagdverbandes
C
nein