Darf ein Jagdscheininhaber in Hessen Nachtsichttechnik (Nachtzielvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräte) auf seiner Waffe zur Bejagung von Schwarzwild ausnahmsweise benutzen?
ja, sofern in diesen keine künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder sie anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind.
ja, aber nur im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des zuständigen Landesjagdverbandes
nein