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Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?
A
ja, mit Zustimmung der Jagdbehörde
B
ja, wenn die Hege- und Jagdschutzverpflichtungen erfüllt werden
C
ja, wenn es keinen Jagdpächter gibt
D
nein
Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?
ja, mit Zustimmung der Jagdbehörde
ja, wenn die Hege- und Jagdschutzverpflichtungen erfüllt werden
ja, wenn es keinen Jagdpächter gibt
nein