Wer ist laut Bundes- und Hessischem Jagdgesetz für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen für das Wild verantwortlich?
Die örtlich zuständige Polizeibehörde.
Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises.
Die Jagdausübungsberechtigten.
Ausschließlich die staatlichen Forstämter.