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Wer ist Jagdausübungsberechtigter?
A
alle Grundstückseigentümer auf ihren Flächen innerhalb des Jagdbezirks
B
alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft
C
nur Vorstandsmitglieder der Jagdgenossenschaft
D
der Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks