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Notwehr mit einer Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt...
A
bei Beleidigung
B
bei lebensgefährlichem tätlichem Angriff auf den Ehepartner
Notwehr mit einer Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt...
bei Beleidigung
bei lebensgefährlichem tätlichem Angriff auf den Ehepartner