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Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass Mitglieder (Jagdgenossen) ihren Jagdbezirk pachten können. Ist das zulässig?
A
ja, das ist zulässig
B
das ist zulässig, wenn sie zusätzlich einen Jagdaufseher einstellt
C
nein, das ist nicht zulässig