Wer sind die stimmberechtigten Mitglieder einer Hegegemeinschaft bei der Beschlussfassung über die Abschussempfehlung?
die Jagdvorsteher
die Jagdausübungsberechtigten
die Jagdrechtsinhaber
Der Jagdrechtsinhaber ist der Grundstückseigentümer.
alle Mitglieder des Hegeringes