Welche rechtliche Eigenschaft weist das Jagdrecht im Verhältnis zum Grundbesitz auf?
Das Jagdrecht ist ein bewegliches Recht, das frei vom Grundbucheintrag gehandelt werden darf.
Das Jagdrecht kann jederzeit unabhängig vom Grundstückseigentum an Dritte verkauft werden.
Das Jagdrecht wird nur auf Zeit verliehen und erlischt bei einem Eigentümerwechsel automatisch.
Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden und damit unveräusserlich.