Welche Aussagen treffen auf Eigenjagdbezirke zu?
ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben
ein Eigenjagdbezirk wird auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten durch die Jagdbehörde festgestellt
befriedete Bezirke werden bei der Berechnung der Mindestgröße berücksichtigt
der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts