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Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?
A
ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist.
B
nur mit Erlaubnis des Schießleiters.
C
nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.
Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?
ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist.
nur mit Erlaubnis des Schießleiters.
nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.