Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

A

ja, wenn ich Sportschütze bin

B

nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist

C

nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich