Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

A

nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.

B

ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.

C

ja, aus begründetem Anlass.