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Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?
A
nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.
B
ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.
C
ja, aus begründetem Anlass.