Darf man als Jäger zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?
nein.
ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.