Darf man als Jäger zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?

A

nein.

B

ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.

C

ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.