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Darf man als Jäger zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?
A
nein.
B
ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
C
ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.