An welche Voraussetzung ist das Jagdrecht in Hessen grundsätzlich gebunden?
Das Jagdrecht wird unabhängig vom Grundeigentum durch die Forstbehörde verliehen.
Das Jagdrecht ist untrennbar an das Eigentum am Grundstück gebunden.
Das Jagdrecht ist an die jeweilige Staatsangehörigkeit gebunden.
Das Jagdrecht ist an den Wohnsitz in der Nähe des Reviers gebunden.