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Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder tot aufgefunden. Wem steht das Aneignungs- recht zu?
Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder tot aufgefunden. Wem steht das Aneignungs- recht zu?