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Dürfen Jugendjagdscheininhaber Schusswaffen führen?
Musterantwort
Ja, nur Langwaffen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Person, die durch den Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragt wurde.
Dürfen Jugendjagdscheininhaber Schusswaffen führen?
Ja, nur Langwaffen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Person, die durch den Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragt wurde.