Innerhalb welcher Frist sind erworbene Schusswaffen zur Eintragung in die WBK anzumelden und bei welcher Behörde hat das zu geschehen?
Innerhalb von zwei Wochen bei der unteren Jagdbehörde / Waffenbehörde des Landkreises, in dem der Waffenbesitzer mit seinem ersten Wohnsitz gemeldet ist.