1011 / 307
Darf ein Wildhandelsbetrieb, der Haarwild ganz oder zerwirkt an Gaststätten oder andere Betriebe liefert, dies ohne vorherige amtliche Fleischuntersuchung tun?
Musterantwort
Nein, nur nach vorheriger amtlicher Fleischuntersuchung.
Darf ein Wildhandelsbetrieb, der Haarwild ganz oder zerwirkt an Gaststätten oder andere Betriebe liefert, dies ohne vorherige amtliche Fleischuntersuchung tun?
Nein, nur nach vorheriger amtlicher Fleischuntersuchung.