1011 / 306
Darf ein Wildhandelsbetrieb, der Haarwild ganz oder zerwirkt an Gaststätten oder andere Betriebe liefert, dies ohne vorherige amtliche Fleischuntersuchung tun?
Musterantwort
Darf ein Wildhandelsbetrieb, der Haarwild ganz oder zerwirkt an Gaststätten oder andere Betriebe liefert, dies ohne vorherige amtliche Fleischuntersuchung tun?