Welche Teile des Aufbruchs des Schalenwildes gehören zum „kleinen Jägerrecht“ und wem steht das „kleine Jägerrecht“ zu?
Alle essbaren inneren Organe (Lecker, Lunge, Herz, Leber, Milz und Nieren). Demjenigen, der das Stück aufgebrochen hat.