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Wann ist laut Gesetz das Zerlegen von Wild ausnahmsweise am Erlegungsort zulässig?
Musterantwort
Das ist nur dann zulässig, wenn der Transport sonst nicht möglich ist (z.B. im Hochgebirge).
Wann ist laut Gesetz das Zerlegen von Wild ausnahmsweise am Erlegungsort zulässig?
Das ist nur dann zulässig, wenn der Transport sonst nicht möglich ist (z.B. im Hochgebirge).