Was versteht man beim Wildhandel unter dem Begriff „örtliche Betriebe des Einzelhandels“?
Betriebe des Einzelhandels, die im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometern vom Wohnort des Jägers oder dem Erlegungsort des Wildes gelegen sind (z.B. Gaststätten, Restaurants, Fleischereien)