1287 / 316
Wovon ist die erste Erteilung eines Jagdscheins abhängig?
Musterantwort
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass der Antragsteller im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat; Antrag gestellt wurde, Identitätsnachweis erbracht, Mindestalter 16 Jahre (Jugendjagdschein) bzw. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung, abgeschlossene und ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung für den Zeitraum der beantragten Jagdscheinerteilung