Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat. Weitere Voraussetzungen für die Erteilung eines jeden Jagdscheins sind: Mindestalter 16 Jahre, Zuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung, abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung für den Zeitraum der beantragten Jagdscheinerteilung.