Welche Grundstücke sind per Gesetz befriedete Bezirke?
Grundstücke, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, wie z.B. Hofräume, Hausgärten, Friedhöfe, öffentliche Parkanlagen, Sportflugplätze, Sport- und Spielplätze, Kleingärten, Autobahnen, umzäunte landwirtschaftliche Betriebsstätten, Tiergehege.