Der Jagdpachtvertrag erlischt, wenn dem Jagdpächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist, oder die Behörde die Erteilung eines Jagdscheins unanfechtbar ablehnt. Der Jagdpachtvertrag erlischt auch, wenn die Gültigkeit des Jagdscheins abgelaufen ist und der Jagdpächter keinen neuen Jagdschein beantragt hat. Ferner erlischt der Jagdpachtvertrag auch aufgrund einer wirksamen Kündigung.