Durch welche Personengruppen darf der Wald per Gesetz mit Kraftfahrzeugen befahren werden?
Musterantwort
Das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur dem Waldbesitzer, seinen Beauftragten, den Jagdausübungsberechtigten und ihren Beauftragten sowie den dazu befugten Behörden gestattet.