Welchen Beschränkungen unterliegt der Jugendjagdschein?
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.