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Welchen Beschränkungen unterliegt der Jugendjagdschein?
Musterantwort
Ausübung der Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein; keine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze (Ausn. Gemeinschaftsansitz); keine Nutzung von Kurzwaffen