Welchen Beschränkungen unterliegt der Jugendjagdschein?
Ausübung der Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein; keine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze (Ausn. Gemeinschaftsansitz); keine Nutzung von Kurzwaffen