Zu den Aufgaben der Landesjägerschaft M-V gehören…

A

die Anerkennung von Schweißhundeführern, die Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden, die Weiterbildung der Jäger, Falkner, Hegegemeinschaften und Wildschadensausgleichskassen

B

die Durchführung von Hegeringschießen

C

die Erfüllung von Abschussplänen