Unter welchen Voraussetzungen kann ein Jägernotweg festgelegt werden?

Musterantwort

Kann ein Jagdausübungsberechtigter seinen Jagdbezirk nur auf einem nicht zumutbaren Umweg erreichen, so dürfen er und seine Jagdgäste einen fremden Jagdbezirk in Jagdausrüstung auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg betreten, der mit dem Grundstückseigentümer schriftlich zu vereinbaren ist.