Unter welchen Voraussetzungen kann ein Jägernotweg festgelegt werden?
Kann ein Jagdausübungsberechtigter seinen Jagdbezirk nur auf einem nicht zumutbaren Umweg erreichen, so dürfen er und seine Jagdgäste den privaten Weg/Pfad/Schneise in Jagdausrüstung benutzen, der mit dem Grundstückseigentümer schriftlich zu vereinbaren ist.