Was ist Jagdwilderei und wie wird sie in nicht besonders schweren Fällen bestraft?
Verletzung fremden Jagd- oder Jagdausübungsrechts. Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Jagdausübungsrechts dem Wilde nachstellt, es fängt oder erlegt, oder eine Sache die dem Jagdrecht unterliegt sich zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.