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Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen dürfen Jagdgäste die Jagd ausüben, wenn sich zur selben Zeit kein Jagdausübungsberechtigter im Revier aufhält?
Musterantwort
Jagdgäste dürfen die Jagd nur ausüben, wenn sie einen gültigen Jagderlaubnisschein mit sich führen, der von allen Jagdausübungsberechtigten des Reviers unterschrieben ist oder ein Jagdausübungsberechtigter ohne Schwierigkeiten erreichbar ist.