Darf ein Schütze seinen Stand vor Beendigung des Treibens oder der Gesellschaftsjagd verlassen? Gibt es Ausnahmen?
Nein. Der Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden. Verlässt oder verändert ein Schütze seinen Stand, dann hat er sich zuvor mit seinen Nachbarn zu verständigen. Beispiel: Hilfeleistung in Notfällen.