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Wie viele Jahre beträgt die Mindestpachtzeit in M-V und welche Regelung gilt bei einer Verlängerung des Jagdpachtvertrages?
Musterantwort
Die Mindestpachtzeit beträgt für alle Jagdbezirke 9 Jahre. Die Verlängerung des Jagdpachtvertrages ist frei verhandelbar, muss jedoch bei der unteren Jagdbehörde angezeigt werden.