Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass nur eines ihrer Mitglieder ihren Jagdbezirk pachten kann. Ist das zulässig?
Ja, das ist zulässig, wenn die Jagdbehörde die Satzung genehmigt hat
Nein, das ist nicht zulässig
Das ist nur zulässig, wenn ein Jagdaufseher eingestellt wird