Welche jagdlichen Verbote gelten in welchem Umkreis von Wildquerungshilfen (Wildbrücken)?
Im Umkreis von 250 Metern (gemessen von der Mitte der Querungshilfe) ist es verboten, Ansitzeinrichtungen aufzustellen oder die Einzeljagd auszuüben. Ausgenommen ist die Nachsuche.