Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.
Der Umgang mit Waffen bedarf der behördlichen Erlaubnis. Diese ist an sechs Voraussetzungen geknüpft.
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Sachkundenachweis
- Bedürfnis
- Haftpflichtversicherung