Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?

A

Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.

B

Ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einem Monat.

C

Nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.