Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
Ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einem Monat.
Nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.