Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?
Mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen und Kartuschenmunition verschossen wird.
Mit Waffen (z.B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.