A
Mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen und Kartuschenmunition verschossen wird.
B
Mit Waffen für Randfeuermunition bis .22 l.r. (= lfB).
C
Mit Waffen (z.B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.