Dürfen Sie in jeder Notwehrsituation von der Schusswaffe Gebrauch machen?
Ja, immer.
Die Signalwörter „immer“ und „nie“ sind selten richtig.
Nein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.
Die Mittel der Verteidigung müssen im Verhältnis zum angegriffenen Rechtsgut stehen.
Ja, auch wenn der Angriff durch mildere Mittel abgewehrt werden kann.